Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04, 2 WF 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8244
OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04, 2 WF 5/04 (https://dejure.org/2004,8244)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.03.2004 - 2 WF 4/04, 2 WF 5/04 (https://dejure.org/2004,8244)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. März 2004 - 2 WF 4/04, 2 WF 5/04 (https://dejure.org/2004,8244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung der Prozesskostenhilfe hinsichtlich einer Abänderungsklage wegen Fehlens einer hinreichenden Erfolgsaussicht; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen durch mutwilliges Herbeiführen der Bedürftigkeit; Analoge Anwendung anderer gesetzlicher Regelungen auch nach ...

  • Judicialis

    ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § ... 121 Abs. 3; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 323 Abs. 2; ; ZPO § 323 Abs. 3; ; ZPO § 572; ; ZPO § 574; ; ZPO § 707 Abs. 2; ; ZPO § 719 Abs. 1; ; ZPO § 767; ; ZPO § 769; ; ZPO § 793; ; SGB VI § 43 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1570; ; BGB § 1572; ; BGB § 1579; ; BGB § 1579 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Statthaftigkeit der befristeten Beschwerde nach § 793 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 836
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 29.08.2002 - 26 W 102/02

    Unanfechtbarkeit von Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
    Gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO ist auf der Grundlage der seit 01.01.2002 geltenden ZPO die befristete Beschwerde nach § 793 ZPO uneingeschränkt statthaft; für eine analoge Anwendung des § 707 Abs. 2 ZPO ist kein Raum mehr (gegen OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140ff).

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NJW-RR 2003, 140ff), es sei gleichwohl von einer planwidrigen und damit analogiefähigen Regelungslücke auszugehen, weil die in der 10. Legislaturperiode beabsichtigte ausdrückliche Regelung der Unstatthaftigkeit eines Rechtsmittels (gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO) im Gesetzgebungsverfahren (der 14. Legislaturperiode) nur unter Hinweis auf die durch die Rechtsprechung anerkannte Unanfechtbarkeit fallen gelassen worden sei, vermag nicht zu überzeugen.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
    Auch das Bundesverfassungsgericht (MDR 2003, 886 = NJW 2003, 1924) hat wegen der gebotenen Rechtssicherheit und -klarheit eine eindeutige Regelung des Rechtsmittelrechts angemahnt, die auch durch die ZPO-Reform nicht in vollem Umfang umgesetzt worden sei und den Gesetzgeber zum Tätigwerden aufgefordert.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
    Dieser Grundsatz liegt auch der (auch vom OLG Frankfurt am Main zitierten) Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 1577) zugrunde, wonach nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch die Zivilprozessreform das - früher bejahte - außerordentliche Rechtsmittel (wegen Verletzung von Verfahrensgrundrechten und sonstiger greifbarer Gesetzeswidrigkeit) nicht mehr statthaft ist, weil die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde insoweit nunmehr durch § 574 ZPO abschließend geregelt ist.
  • BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89

    Herabsetzung der Zahlungsverpflichtung für Elementarunterhalt und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1990, 1095), der der Senat folgt, ist es einem Unterhaltspflichtigen allerdings nicht verwehrt, eine Herabsetzung (oder auch einen völligen Wegfall) seines Unterhaltsanspruchs nach § 1579 BGB mit den gesetzlichen Einschränkungen nach § 323 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO - d.h. unter Zugrundelegung von nach Schluss der Tatsachenverhandlung im Vorprozess eingetretenen Änderungen für die Zeit ab Rechtshängigkeit - durch Abänderungsklage (bei dem dafür zuständigen Wohnsitzgericht des Unterhaltsberechtigten) - geltend zu machen.
  • OLG Stuttgart, 18.11.2003 - 16 WF 112/03

    Abänderungsverfahren für Kindesunterhalt: Rechtsmittel gegen die einstweilige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
    Wegen der nunmehr anzunehmenden uneingeschränkten Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO ist der völlige Ausschluss der Anfechtbarkeit (das heißt auch die bis zur Neuregelung der ZPO als statthaft angesehene außerordentliche befristete Beschwerde wegen Verletzung von Verfahrensgrundrechten) von Entscheidungen nach § 769 ZPO in analoger Anwendung von § 707 Abs. 2 ZPO wegen der nunmehr für sofortige Beschwerden gegebenen Abhilfemöglichkeit nach § 572 ZPO nicht gerechtfertigt (so aber OLG Franfurt a.a.O; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. November 2003, Az. 16 WF 112/03 - zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 2 WF 91/01

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Erfolgsaussichten des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
    Diese dürfen im Rahmen der Beschwerde nur darauf überprüft werden, ob die Voraussetzungen des § 769 ZPO verkannt wurden, indem der Entscheidung ein falscher Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt (etwa weil das Gericht bei der Prüfung der Erfolgsaussichten zu strenge Anforderungen gestellt hat - vgl. Senat FamRZ 2002, 556) oder das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde (etwa weil der Sach- und Streitstand nicht ausreichend berücksichtigt worden ist).
  • Drs-Bund, 18.03.1985 - BT-Drs 10/3054
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04
    Er hat diese Gelegenheit nicht genutzt, obwohl eine solche eindeutige Regelung des § 769 ZPO im Rahmen einer früher beabsichtigten, aber nicht umgesetzten Prozessrechtsreform bereits vorgesehen gewesen ist (vgl. BTDrS 10/3054 S. 5 und S. 35).
  • LAG Nürnberg, 05.01.2006 - 6 Ta 255/05

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Der Auffassung, dass wegen des Fehlens des Verweises auf § 707 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel grundsätzlich (LAG Hamburg vom 29.01.2003, 5 Ta 21/02; OLG Zweibrücken vom 01.03.2004, 2 WF 4/04, jeweils zitiert nach juris) oder ausnahmsweise im Falle greifbarer Gesetzwidrigkeit oder gänzlicher Verkennung des Ermessensspielraumes (etwa LAG Berlin vom 28.04.1986, 9 Ta 5/86, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 16; LAG Nürnberg vom 07.05.1999, 7 Ta 89/99, BB 1999, 1387; OLG Köln vom 17.07.2002, 14 WF 118/02; OLG Celle vom 02.04.2003, 18 WF 12/03; OLG Schleswig-Holstein vom 18.08.2003, 16 W 110/03; OLG Frankfurt vom 14.05.2003, 9 W 9/03; OLG Sachsen-Anhalt vom 19.01.2004, 5 W 3/04; OLG Hamm vom 17.08.2004, 11 WF 152/04, jeweils zitiert nach juris; Hartmann in Baumbach-Lauterbach, a.a.O., § 769 Rn. 12; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Band 1, 3. Aufl. 2002, § 769 Rn. 14) zulässig sei, folgt das Beschwerdegericht aus den vom Bundesgerichtshof aufgeführten Gründen nicht.
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 5/04

    Verweigerung der Prozesskostenhilfe hinsichtlich einer Abänderungsklage wegen

    Aktenzeichen: 2 WF 4/04 2 WF 5/04.
  • LAG Sachsen, 13.02.2009 - 4 Ta 307/08

    Unzulässige Beschwerde gegen einstweilige Anordnung zur Zwangsvollstreckung vor

    Der Auffassung, dass wegen des Fehlens des Verweises auf § 707 Abs. 2 ZPO ein Rechtsmittel grundsätzlich (LAG Hamburg vom 29.01.2003, 5 Ta 21/02; OLG Zweibrücken vom 01.03.2004, 2 WF 4/04, jeweils zit. nach JURIS) oder ausnahmsweise im Falle greifbarer Gesetzeswidrigkeit oder gänzlicher Verkennung des Ermessensspielraums (etwa LAG Berlin vom 28.04.1986, 9 Ta 5/86, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 16; LAG Nürnberg vom 07.05.1999, 7 Ta 89/99, BB 1999, 1387; OLG Köln vom 17.07.2002, 14 WF 118/02; OLG Celle vom 02.04.2003, 18 WF 12/03; OLG Schleswig-Holstein vom 18.08.2003, 16 W 110/03; OLG Frankfurt vom 14.05.2003, 9 W 9/03; OLG Sachsen-Anhalt vom 19.01.2004, 5 W 3/04; OLG Hamm vom 17.08.2004, 11 WF 152/04, jeweils zit. nach JURIS; Hartmann in Baumbach/Lauterbach aaO., § 769 Rdnr. 12; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Band 1, 3. Auflage 2002, § 769 Rdnr. 14) zulässig sei, folgt das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit dem LAG Nürnberg vom 05.01.2006 - 6 Ta 255/05 - aus den vom Bundesgerichtshof aufgeführten Gründen nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht